Verbandstag 2022
An die Vorsitzenden der HSV des SGSV,
Mitglieder des SGSV-Vorstandes und Beirat 10. Juni 2022
Einladung zu unserem Verbandstag
Sehr geehrte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
entsprechend der Satzung des SGSV (§11 Absatz 3), lade ich Sie und die Delegierten der HSV,
je angefangene 25 Mitglieder/ 1 Stimme (§13 Absatz 1), zum Verbandstag herzlich ein. Termin:
Sonntag, 26.06.2022
Anreise: bis 09.45 Uhr
Beginn: 10.00 Uhr
Tagungsort: Kartoffel Gasthaus, Cobbelsdorfer Hauptstr. 18
06869 Coswig (Anhalt)
endgültige Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bestätigung der Tagesordnung
4. Geschäftsbericht des Vorstandes und Aussprache hierüber
5. Bericht der Kassenprüfer für die Geschäftsjahre 2020 und 2021
6. Entlastung des Vorstandes für die Geschäftsjahre 2020 und 2021
7. Beratung und Beschlussfassung über Satzungsänderungen
8. Beratung und Beschlussfassung über Verbandsordnungen
9. Beratung und Beschlussfassung über eingereichte Anträge
10. Nachwahlen OfA, OfO, OfJ
11. Wahl von zwei Kassenprüfern
12. Wahl von drei ordentlichen Mitgliedern der Schiedskommission
13. Wahl von zwei stellvertretenden Mitgliedern der Schiedskommission
14. Verschiedenes
15. Schlusswort des Verbandsvorsitzenden
Mit sportlichen Grüßen
Jablinski
Mirko Jablinski 1. Vorsitzender SGSV
Antrag des Vorstandes zur Satzungsänderung
Alt: § 5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Aufnahmegesuche als Mitglied sind über die zuständigen Landesverbände unter Angabe des eingetragenen Vereinsnamens und der vollständigen Anschrift des Vereinsvorsitzenden an die Geschäftsstelle des Verbandes einzureichen.
Neu: § 5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Aufnahmegesuche als Mitglied sind entweder direkt oder über die zuständigen Landesverbände unter Angabe des eingetragenen Vereinsnamens und der vollständigen Anschrift des Vereinsvorsitzenden an die Geschäftsstelle des Verbandes einzureichen.
Alt: (3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des zuständigen Landesverbandes. Das Ergebnis der Entscheidung ist dem Antragsteller innerhalb einer angemessenen Frist vom Landesvorstand schriftlich mitzuteilen. Bei einer etwaigen Ablehnung ist eine Verpflichtung zur Angabe von Gründen nicht gegeben. Gegen eine ablehnende Entscheidung ist ein einmaliger schriftlicher Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang an den Landesvorstand möglich. Die nächste Mitgliederversammlung des Landesverbandes entscheidet endgültig. Der Vorstand teilt dem Bewerber die Entscheidung der Mitgliederversammlung mit. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Neu: (3) Über den Aufnahmeantrag und die Zuordnung des antragstellenden Vereins zu einem Landesverband, entscheidet der Vorstand und Beirat, nach vorheriger Zustimmung des zuständigen Landesverbandes. Eine Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Entscheidung ist den Antrag stellenden Verein schriftlich mitzuteilen. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.